Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine jährliche Gemeindeabgabe für Hundehalter und wird je nach Kommune unterschiedlich hoch angesetzt - meist zwischen 0 und rund 200 Euro, für Listenhunde auch deutlich mehr. Angemeldet wird sie innerhalb von zwei Wochen beim örtlichen Ordnungsamt oder der Stadtkasse.

Kaum eine Abgabe begleitet Hundehalter so beständig wie die Hundesteuer - sie ist in Deutschland bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts Pflicht. Wer sich für einen Hund entscheidet, muss ihn deshalb nicht nur füttern, erziehen und tierärztlich versorgen, sondern auch beim zuständigen Amt anmelden und die jährliche Steuer entrichten. Wie hoch diese ausfällt, hängt stark von der Wohnortgemeinde ab - und in manchen Fällen entfällt sie sogar ganz.

Hundesteuermarke am Halsband eines Hundes

Warum gibt es die Hundesteuer?

Die Hundesteuer reicht bis ins 18. Jahrhundert zurück, als Großbritannien sie als erstes Land einführte; in Deutschland gibt es sie seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Eine Gegenleistung erhalten Sie dafür nicht - die Steuer finanziert nicht etwa die Straßenreinigung, sondern fließt in den allgemeinen Gemeindehaushalt. Ursprünglich sollte sie die Zahl der gehaltenen Hunde begrenzen, und genau dieses Ziel verfolgen viele Kommunen bis heute: Wer mehrere Hunde hält, zahlt für jedes weitere Tier meist mehr.

Hundesteuer anmelden - so funktioniert es

  1. Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Ordnungsamt oder der Stadtkasse an.
  2. Geben Sie Ihre Daten sowie Rasse, Alter und Chipnummer des Hundes an.
  3. Holen Sie die Steuermarke ab und befestigen Sie sie gut sichtbar am Halsband.
  4. Warten Sie den jährlichen Steuerbescheid ab, er nennt Betrag und Fälligkeit.
  5. Denken Sie bei Umzug, Verkauf oder Tod des Hundes an die Um- oder Abmeldung.

Wie hoch ist die Hundesteuer je Bundesland?

Eine bundesweit einheitliche Hundesteuer gibt es nicht, die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Üblich sind zwischen 0 und rund 200 Euro jährlich, manche Kommunen verzichten ganz darauf. Halten Sie mehrere Hunde, wird es für die weiteren Tiere meist teurer, da viele Satzungen einen gestaffelten Tarif vorsehen. Nur im Saarland und in Baden-Württemberg sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Hundesteuer zu erheben; in Berlin, Hamburg und Bremen gilt ein eigenes Hundesteuergesetz.

Wer ist von der Hundesteuer befreit?

Viele Satzungen sehen vollständige Befreiungen vor. Prüfen Sie bei Ihrer Gemeinde, ob einer dieser Fälle zutrifft:

  • Blindenhunde und andere anerkannte Assistenzhunde
  • Hunde aus dem Tierheim, häufig zeitlich befristet
  • Rettungshunde und Diensthunde
  • Gebrauchshunde in der Landwirtschaft
  • Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung
  • Hunde gewerblicher Züchter

Erhöhte Hundesteuer für Listenhunde

Viele Kommunen verlangen eine deutlich höhere Hundesteuer für sogenannte Listenhunde - Rassen, die als potenziell gefährlich gelten, sowie für Hunde, die bereits durch aggressives Verhalten aufgefallen sind. Hier kann die Steuer schnell mehrere Hundert Euro oder einen niedrigen vierstelligen Betrag pro Jahr erreichen. Informieren Sie sich deshalb vor der Anschaffung über die geltende Rasseliste.

Tipp aus der Redaktion

Fragen Sie vor der Adoption eines Hundes aus dem Tierheim direkt beim Ordnungsamt nach, ob und wie lange eine Befreiung von der Hundesteuer gilt - viele Kommunen erlassen sie für ein bis zwei Jahre. Bewahren Sie den Anmeldebescheid gut auf, denn beim Umzug müssen Sie den Hund neu anmelden und die alte Steuermarke oft zurückgeben.

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Häufige Fragen zur Hundesteuer

Wie hoch ist die Hundesteuer in Deutschland?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. Üblich sind 0 bis rund 200 Euro pro Jahr, für Listenhunde deutlich mehr.

Wann muss ich meinen Hund beim Ordnungsamt anmelden?

In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einzug oder Anschaffung, beim Ordnungsamt oder der Stadtkasse.

Wer ist von der Hundesteuer befreit?

Häufig Blindenhunde, Rettungs- und Diensthunde, Gebrauchshunde in der Landwirtschaft, Hunde mit Begleithundeprüfung sowie teils Tierheimhunde für eine befristete Zeit.

Warum gibt es überhaupt eine Hundesteuer?

Sie sollte historisch die Zahl der gehaltenen Hunde begrenzen. Eine Gegenleistung gibt es nicht, die Einnahmen fließen in den Gemeindehaushalt.

Was passiert, wenn ich die Hundesteuer nicht zahle?

Es drohen Mahngebühren, ein Bußgeldbescheid und im schlimmsten Fall eine Zwangsvollstreckung durch die Gemeinde.

Hund aus dem Tierheim adoptieren

Viele Tierheime vermitteln Hunde, für die Sie oft eine zeitlich befristete Befreiung von der Hundesteuer erhalten. Finden Sie ein Tierheim in Ihrer Nähe und lernen Sie Ihren künftigen Begleiter kennen.

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Redaktionell geprüft von der Tierheim.com-Redaktion · Aktualisiert: September 2026

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